Effiziente Wärmetechnik für die Zukunft
KfW-Förderung für Wärmepumpen
Die KfW beteiligt sich an den Anschaffungs- und Installationskosten einer Wärmepumpe. Aktuell fördert die staatliche KfW-Bank bei der Anschaffung und Installation von Wärmepumpen in Privathaushalten bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten – ob für Einfamilienhäuser oder Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften.
Die KfW beteiligt sich an den Anschaffungs- und Installationskosten einer Wärmepumpe
Aktuell fördert die staatliche KfW-Bank bei der Anschaffung und Installation von Wärmepumpen in Privathaushalten bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten – ob für Einfamilienhäuser oder Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften.
Förderfähig sind Kosten bis 30.000 Euro pro Wohneinheit. Der Zuschuss der KfW beträgt damit maximal 21.000 Euro. Auf diese Weise lassen sich die insgesamt anfallenden Kosten für eine Wärmepumpe im besten Fall halbieren.
Das Geld gibt es im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) nur bei einem Heizungstausch in bestehenden Wohngebäuden, die Eigentümerinnen und Eigentümer selbst bewohnen. Die Heizungsförderung setzt sich zusammen aus einer einheitlichen Basisförderung und möglichen Bonusförderungen, die sich unter gewissen Voraussetzungen kombinieren lassen.
Grundförderung (30 Prozent)
Steht allen Eigentümern eines Hauses offen, in dem sie selbst wohnen. Gefördert werden der Kauf und der Einbau aller Wärmepumpentypen sowie die Fachplanung und Baubegleitung – unabhängig vom Einkommen.
Geschwindigkeitsbonus (20 Prozent)
Wird gewährt, wenn funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen oder mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizungen ersetzt werden. Ab 2029 sinkt dieser Bonus alle zwei Jahre um 3 Prozent.
Einkommensbonus (30 Prozent)
Diesen erhalten Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 40.000 Euro. Maßgeblich ist der Einkommensteuerbescheid des vorletzten Kalenderjahres.
Effizienzbonus (5 Prozent)
Für Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln wie Propan oder CO₂ oder mit einer Jahresarbeitszahl (JAZ) über 4,5 gibt es einen höheren Zuschuss.
Beispielrechnung
Ein Hausbesitzer ersetzt seine 20 Jahre alte, noch funktionierende Gas- oder Ölheizung durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe. Die Kosten für Gerät, Installation, neue Heizkörper: 35.000 Euro.
Mit Grundförderung (30 Prozent) und Geschwindigkeitsbonus (20 Prozent) gibt es 15.000 Euro Zuschuss von der KfW. Wenn das Haushaltseinkommen unter 40.000 Euro liegt, steigt die Förderung auf 70 Prozent bzw. um 9.000 Euro. Insgesamt ist der Zuschuss allerdings auf 21.000 Euro gedeckelt.
Voraussetzung für KfW-Förderung der Wärmepumpe
Effizienz
Das Gesamtsystem muss eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,0 aufweisen.
Lautstärke
Seit 1. Januar 2026 werden Luft-Wasser-Wärmepumpen nur noch dann gefördert, wenn die Geräuschemissionen des Außengeräts mindestens 10 Dezibel (dB) unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte liegen. Bislang reichte ein Abstand von 5 dB. Je nach Leistung des Geräts gelten neue Maximalwerte zwischen 55 und 78 dB. Die strengeren Anforderungen gelten jedoch nur für Bestandsgebäude, nicht für Neubauten.
Klimaschutz
Die Heizungsanlage muss auf erneuerbare Energiequellen setzen. Reine Gas- oder Hybridwärmepumpen mit fossiler Unterstützung werden nicht mehr gefördert.
KfW und BAFA fördern Wärmepumpe auch durch Kredite
Den KfW-Zuschuss für eine Wärmepumpe können Eigentümer selbst online im Portal „Meine KfW“ beantragen
© Shutterstock/Green Elk
Neben dem erwähnten KfW-Zuschuss (Programm 458) stehen mehrere Förderkredite zur Verfügung, die sich für den Kauf und Einbau einer Wärmepumpe nutzen lassen.
Je nachdem ob Sie einen Heizungstausch planen oder nur einzelne Effizienzmaßnahmen rund ums Haus wie Dämmung oder Fenstertausch, ist für die Kreditvergabe die KfW-Bank oder das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig. Kombinationen von Zuschuss und Kredit sind möglich, solange jede Maßnahme nur einmal gefördert wird.
KfW-Ergänzungskredit (Programm 358/359)
Bei der KfW gibt es einen Ergänzungskredit zur Finanzierung des Kaufs und Einbaus einer Wärmepumpe sowie weiterer Effizienzmaßnahmen. Für selbstnutzende Hauseigentümer mit einem Haushaltseinkommen bis zu 90.000 Euro im Jahr ist er vergünstigt. Maximal gibt es 120.000 Euro je Wohneinheit. Voraussetzung ist die Zusage für den KfW-Zuschuss im Programm 458.
KfW-Kredit für Komplettsanierung (Programm 261)
Es gibt einen KfW-Kredit bis zu 150.000 Euro für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus – sinnvoll, wenn die Wärmepumpe Teil einer umfassenden energetischen Sanierung ist. Von dem Förderkredit müssen Antragstellende nur einen Teil zurückzahlen, denn die KfW gewährt einen Tilgungszuschuss. Im besten Fall reduziert dieser den zu erstattenden Kreditbetrag um 45 Prozent.
KfW-Kredit für klimafreundlichen Neubau (Programm 297/298)
Wer sich im Neubau für eine Wärmepumpe entscheidet, kann einen zinsgünstigen KfW-Kredit bis 150.000 Euro erhalten. Voraussetzung: Das Wohnhaus wird nach Effizienzhausstandard 40 oder besser gebaut und nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt. Berücksichtigt werden die Bau- und Kaufkosten, die Nebenkosten sowie Planung und Begleitung durch Energieberater.
Wärmepumpen-Förderung im Neubau und im Altbau
Die Förderbedingungen unterscheiden sich erheblich, je nachdem ob die Wärmepumpe in ein bestehendes Gebäude oder in einen Neubau eingebaut wird. Im Altbau fällt die Förderung deutlich höher aus.
Altbau
Auch in vielen Altbauten funktioniert die Wärmepumpe – gerade auch in Kombination mit einer Fußbodenheizung © iStock.com/GiorgioMagini
Eigentümer von Bestandsgebäuden erhalten über das KfW-Programm 458 einen Investitionskostenzuschuss von bis zu 70 Prozent für den Heizungstausch, den sie nicht zurückzahlen müssen. Zusätzlich können sie den zinsvergünstigten Ergänzungskredit (358/359) beantragen.
Neubau
Im Neubau gibt es keine direkte Einzelförderung für Wärmepumpen. Die Förderung erfolgt über die KfW-Programme für klimafreundliche Neubauten (297/298) mit zinsvergünstigten Krediten von bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit. Voraussetzung ist mindestens der Effizienzhaus-40-Standard. Die Wärmepumpe wird als Teil des Gesamtkonzepts mitgefördert.
KfW-Förderung für die Wärmepumpe beantragen
Die KfW-Förderung für Wärmepumpen (Programm 458) im Jahr 2026 folgt einer strikten Reihenfolge, die zwingend eingehalten werden muss, wenn Sie das Geld erhalten möchten.
Schritt 1 – Planung
Lassen Sie sich von einem Fachunternehmen oder einem Energieeffizienz-Experten beraten und holen Sie ein Angebot ein.
Schritt 2 – Vertrag abschließen
Schließen Sie einen Liefer- und Leistungsvertrag mit einem Fachbetrieb ab. Dieser muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten, die den Vertrag an die Förderzusage knüpft. Das Fachunternehmen erstellt zudem die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA).
Schritt 3 – Antrag stellen
Registrieren Sie sich im KfW-Kundenportal „Meine KfW“ und beantragen Sie den Zuschuss im Programm 458. Dafür benötigen Sie die BzA-ID und den Vertrag.
Schritt 4 – Zusage abwarten
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel zwei bis acht Wochen.
Schritt 5 – Umsetzung
Nach der Zusage kann die Wärmepumpe eingebaut werden. Ab Bewilligung läuft eine Umsetzungsfrist von 36 Monaten (drei Jahren). Innerhalb dieser Zeit muss die neue Heizung eingebaut und voll funktionsfähig sein.
Schritt 6 – Nachweise einreichen
Nach Abschluss der Installation laden Sie die „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD), die der Fachbetrieb zum Abschluss ausstellt, im KfW-Portal hoch. Sie haben maximal sechs Monate nach Ablauf der dreijährigen Umsetzungsfrist Zeit, alle Nachweise einzureichen. Die Auszahlung erfolgt innerhalb weniger Wochen.
Den Antrag können Sie selbst stellen. Die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten ist für die reine Heizungsförderung nicht verpflichtend, wird aber empfohlen.
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